Mo - Do:   8 00 - 12 00  und  14 00 -16 00                   Mi  8 00 - 12 00                      Fr:  8 00 - 13 00   

 Telefon:  07531/62730

Praxis D . med.  A. Dehmer

Standardimpfungen bei Erwachsenen:

Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis B, FSME (Zecke), Masern-Mumps-Röteln, Lungenentzündung, Gürtelrose, Influenza, Keuchhusten, Corona

Reiseimpfung:

Gelbfieber, Hepatitis A, Tollwut, Meningitis, jap. Enzephalitis, Typhus, (Cholera)

Malariaprophylaxe:

Malarone, Lariam u.w. Tabletteneinnahme, als stand by oder regelmäßig.

Gelbfieber

Bei Reisen in ein Gelbfieber-Infektionsgebiet im tropischen Afrika oder in Südamerika.

Bei Vorschrift als Einreisevoraussetzung, insbesondere bei Einreise aus einem Gelbfieber - Infektionsgebiet.

Warum wird die Gelbfieber - Impfung empfohlen?

Da Gelbfieber-Erkrankungen plötzlich und nicht vorhersehbar in den Infektionsgebieten auftreten kennen, wird die Impfung aus medizinischen Gründen bei allen Aufenthalten in Gelbfiebergebieten empfohlen. D.h. also nicht nur bei Aufenthalten in Ländern, in denen eine Gelbfieber-Impfung als Voraussetzung zur Einreise vorgeschrieben ist, sondern generell in allen Ländern, in denen ein Gelbfieber-Infektionsrisiko besteht. Daher ist auch bei beruflich bedingten Langzeitaufenthalten in nahe den Gelbfiebergebieten liegenden Regionen die Impfung ebenfalls empfohlen.

Wo wird geimpft:

Wir sind eine autorisierten Gelbfieber-Impfstelle. Die amtliche Gültigkeit beginnt 10 Tage nach der Impfung und endet nach 10 Jahren.

Zeitpunkt:

mindestens 10 Tage vor Einreise

Impfung:

Lebendimpfung: einmalige Impfung

Impfschutz:

10 Jahre

Nebenwirkungen:

Nach der Impfung können innerhalb der ersten 48 Std. Allgemeinreaktionen des Körpers und/oder auch Haut- und/oder Gewebereaktionen um die Einstichstelle herum auftreten. In der Regel klingen Sie nach 1-2 Tagen wieder ab.

Mann darf nicht geimpft werden:

  • Bei verschiedenen akuten und chronischen Erkrankungen, sowie bei Allergien gegen Impfbestandteile, v.a. Hühnereiweiß.
  • Kinder unter 6 Monaten.
  • In der Schwangerschaft und Stillzeit darf die Impfung nur in Ausnahmefällen unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden.
  • Was passiert, wenn nicht geimpft werden kann ?

Impfbefreiung: Wenn aus medizinischen Gründen eine Impfung nicht durchgeführt werden kann, kann eine Impfbefreiung im internationalen Impfausweis von der Gelbfieberimpfstelle ausgestellt werden. Die Länder mit Impfpflicht sind zur Anerkennung dieses Zeugnisses nicht verpflichtet. Im Extremfall kann bei Einreise Nachimpfung, Quarantäne oder Zurückweisung erfolgen.

Die persönliche Verträglichkeit der Impfung sollte auf jeden Fall mit dem Impfarzt eingehend besprochen werden.

 

Warum impfen?

Dank moderner Impfstoffe haben viele Infektionskrankheiten ihren Schrecken weitgehend verloren. Dabei gerät leider allzu leicht in Vergessenheit,

  • dass "Kinderlähmung auch Erwachsene treffen kann
  • dass Masern eine tödliche Krankheit sein kann..
  • dass Tetanus und Diphtherie auch heute noch zu einem größeren Prozentsatz tödlich verlaufen..
  • dass Tollwut zu 100% tödlich ist...
  • dass aufgrund einer Rölelninfektion in Deutschland jedes Jahr tausende Schwangerschaften unterbrochen werden und hunderte von missgebildeten Kindern zur Welt kommen....dass Mumps häufig Hirnhautentzündung auslöst
  • dass das Risiko an Hepatitis zu sterben viel größer ist als das Risiko an AIDS zu sterben. (Während man fieberhaft nach einem AIDS-Impfstoff sucht wird die hervorragend wirksame und verträgliche Impfung gegen Hepatitis viel zu wenig in Anspruch genommen) usw usw usw. 

Es ist also unbedingt ratsam die öffentlich empfohlenen Impfungen ordnungsgemäß durchzuführen. Der Nutzen dieser Impfungen überwiegt die seltenen Nebenwirkungen tausendfach!

 

Urlaub vom

2.4.bis 5.4.24

 Vertretung

Dr. Lenz und Dr. Förster

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